Unser Institut vereinigt Expertenwissen auf dem Gebiet des Pfandrechts und des Pfandkreditgewerbes als wichtige Form der Kapitalmobilisierung.
Zu den Hauptaufgaben gehört die Weiterentwicklung des Pfandkreditwesens auf nationaler und internationaler Ebene. Im Rechtskommentar, erschienen in 4. Auflage im Kohlhammer Verlag, wurden visionäre Ansätze juristisch auf den Prüfstand gestellt.
Was kann beliehen und wer kann es tun. Früher verpfändeten Könige zur Kriegsfinanzierung Zollrechte, Städte, Minen, Gerichtsbarkeit oder Münzrechte und finanzierten ihre Kriege um Befestigungen und Flotten zu finanzieren
Die Akteure dabei begleiten, das Pfandkreditwesen zu verstehen und gezielt einzusetzen. Alt Bewährtes neu denken und die wirtschaftliche Umsetzung in den Griff bekommen. Hier stehen Behörden, Finanzämter und Verbraucher oft noch am Anfang und last but not least, das Pfandhaus salonfähig machen.
In Zeiten des Unfriedens und der globalen Gefährdung unseres demokratischen Gedankens sollten Akteure grenzüberschreitend denken und Präsenz zeigen.